Moosburg Stalag VII A, Bestrafung mit Strafstehen am Zaun

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Moosburg Stalag VII A, Bestrafung erfolgte mit Arrest bei Diebstahl oder Flucht und Strafstehen am Zaun bei Verstößen gegen die Lagerordnung. Gefängnisstrafen wurden nur in schweren Fällen durch ein Militärgericht ausgesprochen.
 
Quelle: Archiv Stadt Moosburg
 

 

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